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Allgemeine Geschäftsbedingung für die Erstellung
von Scripten für Internetseiten
- Die Firma Uplus GmbH (im folgenden Uplus) erstellt für den Auftraggeber eine für seine Anforderungen abgestimmtes Skript für den Internetbereich. Der Anbieter wird das Skript und die damit zusammenhängenden Abhängigkeiten (z.B. MySQL, PHP) entsprechend dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der speziellen Bedingungen des verwendeten Servers erstellen. Die vorhandene Softwareumgebung wird nach Absprache mit dem Kunden protokolliert und auf Grundlage dieser Parameter das Angebot ermittelt.
- Uplus benennt einen Projektleiter, der Kunde einen direkten Ansprechpartner. Der Ansprechpartner des Kunden kann Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Entscheidungen werden schriftlich festgehalten. Der Ansprechpartner steht Uplus für eventuell auftretende Fragen zur Verfügung. Uplus verpflichtet sich, den Ansprechpartner einzuschalten, sofern dies für die Durchführung des Auftrages notwendig ist.
- Soweit die Anforderungen des Kunden weder durch Auftrag noch durch Angebot spezifiziert sind, wird Uplus diese in Zusammenarbeit mit dem Kunden spezifizieren. Der Kunde wird diese Spezifikation innerhalb von 14 Tagen nach Prüfung schriftlich genehmigen. Diese Spezifikation ist Grundlage für die weitere Arbeit von Uplus.
- Erkennt Uplus, dass die gewünschte Spezifikation des Kunden nicht durchführbar ist, z.B. auf Grundlage des zur Verfügung stehenden Servers, wird er dies dem Kunden schnellstmöglich mitteilen und diesem Alternativen für die Lösung der Anforderung anbieten.
- Uplus behält sich vor, Ideen/Konzepte/Komponenten, die wir in eine speziell für den Kunden eingebrachtes Skript eingebracht haben, auch für andere Projekte anderer Kunden zu verwenden, sofern dies schriftlich nicht ausgeschlossen wurde.
- Will der Kunde die in der Spezifikation festgelegten Funktionen des Skripts ändern, so muss Uplus diesem zustimmen, sofern es Uplus in Bezug auf den Aufwand, der Terminplanung und der Kosten zumutbar ist. Entstehen durch die Änderung der Spezifikationen Mehrkosten, so wird Uplus dies dem Kunden mitteilen, damit dieser eine Entscheidung für den Änderungswunsch herbeiführen kann. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
- Offen zutage liegende Mängel müssen vom Kunden innerhalb von 14 Tagen Uplus mitgeteilt werden. Uplus behält sich das Recht zur Nachbesserung vor. Zur Nachbesserung hat der Kunde Uplus eine angemessene Zeit einzuräumen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen.
- Der Kunde ist zur Datensicherung verpflichtet. Er wurde darauf hingewiesen, dass nur eine regelmäßige Datensicherung (falls nötig) ein guter Schutz gegen Datenverlust bietet.
- Uplus wird das Skript installieren und dem Kunden eine angemessene Frist für Testzwecke einräumen. Diese Frist darf 10 Tage nicht überschreiten.
- Der Kunde ist berechtigt, die Software einschließlich eventuell vorhandener Dokumentation für den definierten Einsatzzweck beliebig zu nutzen. Alle anderen Nutzungsrechte verbleiben bei Uplus. Uplus darf das Skript anderweitig verwerten, soweit keine Geheinhaltungspflichten in den Vertrag aufgenommen wurden.
- Der Kunde verpflichtet sich, die von Uplus programmierten Skripte weder kostenlos noch kostenfrei zu veräußern. Die Weitergabe oder Veräußerung ist nur mit der schriftlichen Genehmigung von Uplus möglich.
- Für Änderungen am Skript, die nicht durch Uplus erfolgen, erlischt die Gewährleistung. Daraus entstehende Kosten, z.B. für das Setzen des Urzustandes, hat der Kunde zu tragen.
