Unsere allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen
für Internet-Dienstleistungen
Stand: 01.12.2008
1. Geltung
Die Uplus GmbH, im folgenden nur Uplus genannt, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Basis dieser Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (im folgenden AGB genannt), die Bestandteil des Leistungsvertrages werden.
Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von Uplus bestätigt wurden. Mündliche Zusicherungen werden nicht Bestandteil des Leistungsvertrages.
Uplus ist berechtigt, diese AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Zugang dieser Änderungsmitteilung besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen den Änderungen schriftlich widerspricht.
2. Vertragsabschluß
Der Vertrag über die Nutzung der von Uplus angebotenen Leistungen kommt mit Abschluß eines schriftlichen Vertrages zustande, oder wenn ein bevollmächtigter Agent den vom Auftraggeber erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird schriftlich bestätigt. Uplus ist berechtigt den Vertragsabschluß ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder von der Vorlage schriftlicher Vollmachten bzw. von der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Soweit sich Uplus zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Auftraggebers.
3. Vertragsdauer und Kündigung
Bei zeitlich unbefristeten Verträgen ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragsparteien mit einer Frist von 20 Tagen zum Monatsende kündbar.
Eine Kündigung von Verträgen mit einer festen Laufzeit, dazu gehört unter anderem, wenn der Kunde unsere Leistungen für einen bestimmten Zeitraum im voraus bezahlt, weil er sich Rabatte sichern will, kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Uplus behält sich unbeschadet der Geltendmachung fälliger Forderungen das Recht vor, bei Zahlungsverzug von mehr als 2
Wochen seine Leistungserbringung für die Zeit eines Zahlungsverzuges einzustellen.
4. Leistungsumfang
Uplus stellt dem Kunden nach Maßgabe des Leistungsvertrages die technischen Bedingungen für die Publizität von Programmen im Internet zur Verfügung. Weiterer Bestandteil der Leistungsverpflichtung sind die vertraglich vereinbarten Leistungspakete und Optionen. Darüber hinausgehende Dienstleistungen sind gesondert vertraglich zu vereinbaren.
Der Betrieb von Chat-Programmen, Banner-Exchance-Programme und sogenannte Counter-Pages sowie kundeneigene Datenbanken, bei denen direkt auf unsere Server zugegriffen wird, sind in den Leistungspaketen nicht enthalten und müssen gesondert verhandelt werden, da diese den Server unverhältnismäßig hoch belasten und eventuell auf einem unserer gesonderten Server untergebracht werden müssen.
Uplus behält sich das Recht vor, seine Leistungen zu modifizieren oder zu verbessern. Bei Einschränkungen des Leistungsumfanges besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Werden Dienstleistungen kostenlos bereitgestellt, so ist Uplus berechtigt diese fristlos und ohne Vorankündigung wieder einzustellen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch kann dadurch nicht begründet werden.
5. Zahlungsbedingungen
Hosting-Angebote: Die Freischaltung eines Hosting-Angebotes erfolgt erst nach Zahlungseingang der einmaligen Setup-Kosten sowie der Betriebsgebühr für den laufenden Monat ab Auftragserteilung anteilig nach Tagen. Diese sind nach Auftragsbestätigung und Rechnungserhalt per Email, sofort zur Zahlung fällig.
Die Rechnungsstellung mit Ausnahme der Erstrechnung erfolgt jeweils am Monatsbeginn. Die vereinbarten Betriebsgebühren sind gemäß vertraglicher Vereinbarung im voraus zahlbar und werden mit Zugang der Rechnung sofort fällig.
Erteilt der Kunde der Uplus, den Auftrag für die Registrierung einer .com oder .de-Domain, so erfolgt die Rechnungsstellung durch die Uplus. Die Anmeldung zur Registrierung der Domain erfolgt erst nach Zahlungseingang der einmaligen Anmeldegebühr sowie der Domaingebühr für das erste Jahr oder soweit eine monatliche Tarifgestaltung vereinbart, für den ersten Monat. Diese sind nach Auftragsbestätigung und Rechnungserhalt, sofort zur Zahlung fällig.
Fortsetzung 5.
Beratungs- und Programmier Dienstleistungen: Nutzungsabhängige Entgelte sind gemäß vertraglicher Vereinbarung wie folgt fällig und zahlbar. Generell ist bei Auftragserteilung ein drittel des vereinbarten Projektpreises fällig. Dieser ist vorab nach Auftragsbestätigung sofort ohne Rechnungserhalt zahlbar. Der Restbetrag wird nach Abschluss und Übergabe des fertigen Projektes ohne Abzug und sofort fällig. Unsere Rechnung erhalten Sie nach Fertigstellung des Projektes.
Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug zahlbar und müssen bis spätestens 7 Tage nach Fälligkeit der Rechnung auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. Für verspätete Zahlung ist Uplus berechtigt, entstandene Auslagen sowie ab dem Fälligkeitstermin Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
6. Mitwirkungs- und Kundenpflichten
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Entstandene Auslagen für Rückschecks und Rücklastschriften hat der Kunde zu erstatten. Er wird die Zugriffsmöglichkeiten auf Internetrechner nicht mißbräuchlich nutzen und rechtswidrige Handlungen, insbesondere Seitengestaltungen, die mit geltendem Recht unvereinbar sind, unterlassen. Dem Kunden ist untersagt, Programme oder Darstellungen mit pornographischem Inhalt, beleidigende und herabsetzende Inhalte, Gewaltdarstellungen oder rechtsradikale Inhalte auf unsere Rechner einzuspielen. Weiterhin ist für die Datensicherheit,
insbesondere in Bezug auf die Geheimhaltung von Passwörtern, Sorge zu tragen.
Ein Verstoß gegen die aufgeführten Pflichten berechtigt Uplus das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden.
7. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Schäden und Rechtsfolgen, die Uplus oder ihren Erfüllungsgehilfen durch eine mißbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der bereitgestellten Dienstleistungen entstehen.
8. Haftungsbeschränkungen
Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, hat Uplus nicht zu vertreten. Der Kunde kann aus diesem Grund keine Minderung seiner Leistungspflicht beanspruchen.
Ausfallzeiten werden erstattet, wenn Uplus oder beauftragte Dritte Ausfallzeiten verschulden, die länger als 24 Stunden dauern. Der Erstattungsanspruch ist anteilig auf die jeweils vereinbarte Monatsgebühr begrenzt.
Uplus haftet nicht für die über ihre Dienste publizierten Informationen. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist der Absender verantwortlich. Der Anbieter hat dafür Sorge zu tragen, daß der Besucher seines Online-Angebotes jederzeit erkennen kann, mit wen er es hier zu tun hat und wo dieser seinen Sitz hat. Dies wird normalerweise in Form eines
Impressum realisiert.
Sofern nicht andere Bestimmungen eine Haftung von Uplus ausschließen, ist die Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der von Uplus angebotenen Dienste entstehen, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Uplus unterbreiteten Informationen als vertraulich. Der Kunde wird hiermit gemäß § 22 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß Uplus und beauftragte Erfüllungsgehilfen seine Daten maschinell verarbeiten.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsanwendung
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Menden/Sauerland. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarungen unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu setzen, die dem Zweck der Vereinbarung wirtschaftlich am nächsten kommt. Soweit eine Bestimmung unvollständig ist oder wird, gilt das entsprechende.
Uplus GmbH
Unnaer Str. 50, 58706 Menden


